Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verleih von Geburtspools und Zubehör (AGB-Verleih)
des Geburtspoolverleihs T r u s t Birth Pools, Gossler Str. 18, 37075, Göttingen.
(i.F. auch “der Vermieter”)
I.Geltungsbereich
Verleih-Geschäfte von T r u s t Birth Pools – Geburtspoolverleih werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Geschäftsgegenstand
Der Vermieter verleiht Geburtspools und zur Pool-Benutzung erforderliches Zubehör sowohl an Privatpersonen als auch an juristische Personen.
III. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietbetrag des Vermieters, der auf dieser Internetseite mitgeteilt wird. Die Miete wird für eine Leihdauer von vier Wochen berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Leihdauer ist ausgeschlossen.
Verträge kommen nur durch Überweisung des Mietbetrags auf das Geschäftskonto des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Nach Geldeingang und schriftlicher Auftragsbestätigung in Form von einer Rechnung seitens des Vermieters gelten die Regelungen gemäß V. dieser AGB.
1. Preise und Versandkosten
Der Mietpreis für eine Leihdauer von fünf Wochen für den Geburtspool beträgt 120 €. In diesem Preis sind außerdem alle weiteren Bestandteile, wie Bedienungsanleitung, elektrische Luftpumpe, Tauchwasserpumpe, Wasserhahnadapter, Desinfektionsmittel und Reparatur – Kit enthalten.
Der Mieter erwirbt außerdem aus hygienischen Gründen ein obligates Einmalartikel-Set bestehend aus hygienischem Schutzbezug (Einmalfolie für den Pool), einem Wasserschlauch einem Kescher und einem Wasserthermometer für 50 €.
Die Paketmaße betragen: 50 cm x 50 cm x 50 cm.
Somit belaufen sich die Versandkosten innerhalb Deutschlands für den Hinversand auf 10 € (Hermes Versand, Versicherung inklusive).
Den Rückversand zum Vermieter organisiert und bezahlt der Mieter selbständig.
Insgesamt beträgt der Preis pro Geburtspoolverleih, inklusive Zubehör, Einmalartikel-Set, Verpackung und Hinversand 180 €.
Im Gesamtbetrag sind 19 % Mehrwertsteuer (28,74 €) enthalten.
2. Zahlungsbedingungen und Vertragsabschluss
Nach bestätigter Reservierungsanfrage durch den Vermieter überweist der Mieter 180 € zum Vertragsabschluss auf folgendes Konto:
Robert Alsop
IBAN: DE71 1001 1001 2622 4213 75
BIC: NTSBDEB1XXX
Bank Name: N26
Verwendungszweck: “Geburtspool und Nachname des Mieters”
Nach erfolgtem Zahlungseingang gilt die Reservierung des Geburtspools als verbindlich eingetragen. Der Mieter erhält die Auftragsbestätigung vom Vermieter per E-Mail in Form von einer Rechnung.
3. Lieferung
Das Paket mit dem Geburtspool und Zubehör wird vom Vermieter 2-4 Werktage (Mo-Sa) vor Beginn des vereinbarten Reservierungszeitraumes mit dem Hermes Versand verschickt. Innerhalb Deutschlands beträgt die Lieferzeit laut Hermes 1-2 Werktage. Die Sendungs-ID vom Paket wird vom Vermieter per E-Mail an den Mieter gesendet, sodass dieser den Status der Sendung verfolgen kann.
Für die Einhaltung der Lieferzeit von 1-2 Werktagen durch den Hermes Versand übernehmen wir keine Garantie. Abweichungen sind möglich.
Die Lieferung erfolgt an die vom Mieter im Reservierungsformular angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4. Abholung
Eine Abholung der Mietsache ist ebenfalls möglich. Der Mieter kann nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung das Paket mit dem Geburtspool plus Zubehör beim Vermieter unter folgender Adresse abholen:
Robert Alsop
T r u s t Birth Pools
Geburtspoolverleih
Gossler Str. 18, 37075, Göttingen.
Bei vereinbarter Abholung ist der Mieter verpflichtet, das Paket auf eigene Kosten abzuholen.
IV. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Geburtspool und das Zubehör werden vom Vermieter in einem überprüften und sauberen Zustand übergeben.
Der Mieter ist verpflichtet, den Geburtspool und die elektrische Luftpumpe vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietbetrages befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietbetrages oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
V. Mietdauer
Die Leihdauer beträgt fünf Wochen (drei Wochen vor und nach dem errechneten Entbindungstermin) plus 5 Werktage (für Säuberung und Rücksendung) und beginnt am ersten Tag des vereinbarten Reservierungszeitraumes bzw. an dem Tag, an dem das Paket an den Mieter geliefert wird.
Nach Ablauf der fünf Wochen hat der Mieter 5 Werktage (Mo-Sa) kostenfrei Zeit, den Pool zu säubern und wieder zurück an den Vermieter zu senden.
Falls eine Rücksendung des Pools innerhalb dieser 5 Werktage durch den Mieter nicht möglich ist, kann die Leihdauer des Pools nach schriftlicher oder telefonischer Absprache mit dem Vermieter wochenweise für eine Pauschale von 30 € pro Woche verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pool in dem Zeitraum zur Verfügung steht und noch nicht für einen anderen Mieter reserviert ist.
Möchte der Mieter den Pool länger als zwei Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausleihen (z.B. drei Wochen vorher), ist dies nach schriftlicher oder telefonischer Absprache mit dem Vermieter VOR Vertragsabschluss für eine Pauschale von 30 € pro Woche möglich.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
VI. Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
VII. Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom Liefertermin an den Mieter bis zum Tag des Rückversandes an den Vermieter. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, bevor der Pool verschickt wird, vom Mietvertrag zurück, werden 100 % der Miete an den Mieter zurückerstattet.
Erfolgt der Rücktritt genau dann, wenn der Pool schon unterwegs zum Mieter, aber noch nicht angekommen ist, werden 100 % der Miete abzüglich der Versandkosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Pool dann umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) durch den Mieter an den Vermieter zurückgesendet wird.
Ist der Geburtspool und das Zubehör beim Mieter eingetroffen und es erfolgt dann ein Rücktritt vom Mietvertrag, kann der Vermieter keine Erstattung des Mietbetrages mehr leisten. Ein rascher Rückversand an den Vermieter ist dann erwünscht.
VIII. Rückversand
Ausgenommen vom Rückversand sind der hygienische Schutzbezug (Einmalfolie), das Wasserthermometer, der Kescher und der Wasserschlauch.
Der Adapter “Schlauchverbinder 13 mm” ist vorher vom Mieter zu entfernen und dem Paket beizufügen.
Das Paket mit dem Geburtspool und dem Zubehör ist vom Mieter an folgende Adresse zurückzusenden:
Robert Alsop
T r u s t Birth Pools
Geburtspoolverleih
Gossler Str. 18, 37075, Göttingen.
Der Mieter organisiert und bezahlt den Rückversand selbständig.
Außerdem ist der Mieter verpflichtet, die entsprechende Sendungs-ID des Paketes dem Vermieter per E-Mail zu übermitteln, damit dieser den Status der Sendung verfolgen kann.
IX. Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
X. Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
XI. Verlust und Beschädigung
Für Verlust oder Beschädigung der Mietsache auf dem Versandweg übernimmt der Vermieter das volle Risiko.
XII. Eigentumsvorbehalt
Bis auf das “Einmalartikel – Set” bleiben alle Mietgegenstände Eigentum des T r u s t Birth Pools – Geburtspoolverleihs.
XIII. Warnhinweise
Die Benutzung des Geburtspools und des gesamten Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten, wegen Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile.
XIV. Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen können unter www.geburts-pool.de/datenschutzerklaerung nachgelesen werden.